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Mutter-Kind-Station

MuKi-StationIm dritten Stock unseres Psychiatriestützpunktes Lindenberg verfügen wir über Wohnräume für Mütter und Kinder. Aufgenommen werden Frauen mit psychischen Erkrankungen, etwa mittelschweren bis schweren postpartalen Depressionen und anderen affektiven Störungen, psychotischen Störungen, Belastungs- und Anpassungsstörungen, aber auch mit allen anderen psychischen Störungen. Die Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel 3 bis 6 Wochen.

 

Aufnahmekriterien

  • Die Mutter muss bereit sein, sich stationär behandeln zu lassen.
  • Das Zusammenleben von Mutter und Kind ist erwünscht und therapeutisch sinnvoll.
  • Das Kind ist im Säuglings- oder Kleinkindalter.
  • Die Mutter kann weitgehend Verantwortung für das Kind übernehmen.

In gewissen Situationen ist es angebracht, dass die Mutter alleine auf der Allgemein-psychiatrischen Station (L2) hospitalisiert wird:

  • Wenn eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt.
  • Wenn die Mutter vorübergehend unfähig ist, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen.
  • Wenn das Kind schwer psychisch oder somatisch erkrankt.
  • Wenn bereits ein Beschluss der Behörden besteht, Mutter und Kind zu trennen.

Unser Angebot

Wir bieten eine ausserordentlich breite Palette an Therapien und anderen Hilfestellungen an:

  • Psychiatrische Behandlung durch unsere Fachärztinnen und – ärzte der Psychiatrie Lindenberg
  • Bezugspflege nach milieu-, soziotherapeutischen und salutogenetischen Gesichtspunkten und Unterstützung in Kinderbetreuung und -pflege durch unsere Pflegefachpersonen
  • Kunst- und ausdrucksorientierte Psychotherapie (u.a. mit Einzel-, Paar- und Gruppentherapie, Spieltherapie oder Video-Mikroanalyse der Beziehung zwischen Mutter und Kind)
  • Unterstützung und Betreuung durch Sozialarbeiterin, Physiotherapeutin, Stillberaterin, Ernährungsberaterin, Kleinkinderzieherin (MuKi-Treff), Seelsorgerin, u.a.

Anmeldung

Zuweisung durch externe Ärztinnen und Ärzte oder Institutionen. Ein Vorgespräch ist erwünscht. Die stationäre Aufnahme erfolgt durch einen Oberarzt oder eine Oberärztin und eine Pflegefachperson.