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Eine Patientenverfügung stärkt Ihre Selbstbestimmung!

Wichtige Entscheide sollte man rechtzeitig treffen – dies gilt auch für die Patientenverfügung. Diese kommt zum Tragen, wenn Sie sich aufgrund Krankheit oder Unfall vorübergehend oder bleibend nicht selbst zu Ihrer medizinischen Behandlung äussern können, also urteilsunfähig sind.

Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?

In einem sorgfältig begleiteten Gesprächsprozess machen Sie sich Gedanken zum «gerne Leben», zu Erfahrungen mit Krankheit und Sterben, zu medizinischen Behandlungen und allfälligen Grenzen solcher Behandlungen. Sie erfahren mehr darüber, welche Situationen bei Urteilsunfähigkeit auftreten können und legen voraus fest, wie Sie dann behandelt werden möchten.

Mit einer Patientenverfügung nach ACP-Swiss (Advance Care Planning = gesundheitliche Vorausplanung) stellen Sie sicher, dass Sie Ihrem Willen gemäss behandelt werden. Damit erleichtern Sie Vertretungspersonen, Angehörigen und Behandlungsteams in gesundheitlich schwierigen Situationen Ihrem Willen gemäss für Sie zu entscheiden.

Zertifizierte Beraterinnen und Berater begleiten Sie kompetent beim Erstellen Ihrer gesundheitlichen Vorausplanung. Nach zwei Gesprächsterminen erhalten Sie ein aussagekräftiges Dokument – Ihre persönliche Patientenverfügung.  Allen Menschen ab dem 18. Lebensjahr – ob gesund oder krank – wird empfohlen, eine Patientenverfügung zu erstellen.

Haben Sie Fragen?

Sie erreichen uns unter gesundheitskompass@spitalaffoltern.ch oder Telefon 044 714 26 68.

Weitere Informationen

Kontaktperson

Regula Göldi

Zertifizierte Beraterin ACP (Advance Care Planning)
Dipl. Pflegefachfrau FH

Tel. 044 714 26 68

E-Mail

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