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Patientenverfügung – Vorausplanung, die hilft

In der nationalen Gesundheitspolitik und Förderung von Palliative Care ist vorausschauende Gesundheitsplanung ein wichtiges Element. So lassen sich selbstbestimmte Entscheidungen zu Notfällen und zum Lebensende verbindlich festhalten.

Seit dem neuen Erwachsenenschutzrecht von 2013 sind Festlegungen in einer Patientenverfügung gesetzlich verankert und damit für Ärztinnen und Ärzte verbindlich. Eine Patientenverfügung – auch Advanced Care Planning (ACP) genannt – dient dazu, selbst über medizinische Behandlungen zu entscheiden und festzulegen, wie man betreut und begleitet werden möchte, wenn man sich dazu nicht äussern kann. Die Festlegungen gelten erst im Zustand der Urteilsunfähigkeit und nur so lange, bis man wieder selber entscheiden kann. Die Ärzteschaft nimmt nie auf Entscheidungen in einer Patientenverfügung Bezug, wenn die Patientin oder der Patient wach und entscheidungsfähig ist.

Beratung für Gesunde und Erkrankte
Diese Patientenverfügung wird ausschliesslich in Kombination mit einer qualifizierten Beratung und Begleitung erstellt und abgegeben. Im Rahmen der Beratungsgespräche werden verfügende Personen darin unterstützt, ihre Wünsche, Erwartungen und Lebensziele zu beschreiben und Wertvorstellungen in Worte zu fassen. Die Beratung kann von Gesunden oder Erkrankten jeder Altersstufe in Anspruch genommen werden. Für Palliativpatientinnen und -patienten sind Notfallpläne besonders wichtig. Die meisten Notfallsituationen sind vorhersehbar. Deshalb wird für Patientinnen und Patienten, die zu Hause betreut werden, ein Notfallplan erstellt. Mit dem Notfallplan sind auch die Reservemedikamente zu Hause hinterlegt, damit es nicht zu einer Notfalleinweisung kommen muss, wenn keine Einweisung in ein Spital erwünscht ist.

Bei aller Vorausschau bleibt zu beachten, dass Advanced Care Planning als langer Prozess gedacht ist. Dieser trägt Veränderungen des Lebens Rechnung: Nicht nur unser Gesundheitszustand verändert sich, sondern auch die eigene Einstellung zu Einschränkungen und Belastungen. Schon einmal über eine Patientenverfügung nachgedacht?

Kontaktperson

Carmen Kissling

Stationsleiterin Palliativstation, zertifizierte Beraterin ACP

Tel. 044 714 26 68

 

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